Verfügbar für Sie ist meine Therapiepraxis Dr. Georg Winkler für Psychosomatik, Psychotherapie, Burnout-Prävention & Coaching, die Ihnen für Ihre individuellen Themenfelder innovativ zur Seite steht.
Termine können auch außerhalb der Werktage vereinbart werden.
Erstgespräch
Im Erstgespräch geht es darum, dass wir uns kennenlernen. Für mich stehen Sie und Ihre Anliegen im Mittelpunkt. Parallel lernen Sie meine interdisziplinäre Arbeitstechnik kennen, um eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit aufzubauen. Schweigepflicht: Ihre persönlichen Daten sowie sämtliche Inhalte der Beratung unterliegen der Schweigepflicht.
Dauer
Erfahrungswerte zeigen Beratungsumfänge bei der Einzelberatung zwischen 5 bis 15 Terminen, bei der Paarberatung zwischen 3 bis 10 Terminen. Ihr Beratungsumfang wird gemeinsam mit Ihnen nach Ihren individuellen Bedürfnissen abgesprochen. Als Prämisse gilt dabei die Balance zwischen dem “so viel wie nötig” und dem “so wenig wie möglich” zu erhalten. Das Zeitintervall zwischen den einzelnen Terminen liegt zu Beginn bei einer Woche und wird je nach Notwendigkeit im Beratungsprozess nach Absprache ausgedehnt.
Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
Die Zeitkontingente für Psychotherapie sind festgelegt. Nach fünf probatorischen Sitzungen, die zur Indikationsprüfung dienen, kann eine Kurzzeittherapie mit bis zu 25 Stunden erfolgen. Besteht Bedarf für eine längere Therapie, kann eine Langzeittherapie erfolgen. Die Höchstgrenzen für Langzeittherapien liegen für Erwachsene bei bis zu 45 Stunden.
Kosten
Die Konditionen werden wie folgt mit einer Honorarnote verrechnet und können bei Bedarf mit der Krankenkasse rückverrechnet werden: Ein Erstgespräch erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Eine Einzelberatung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten: 90.- EUR. Telefoncoaching 50 Minuten: 110.- EUR, jede weitere angefangene Viertelstunde 40.- EUR, die Paar- & Familienberatung für die Gruppentherapie mit 110.- EUR.
Rückverrechnung mit der Krankenkasse
Meine therapeutischen Maßnahmen können von der jeweiligen Krankenkasse rückverrechnet werden. Opfer von Verbrechen haben Anspruch auf Rückvergütung durch das Bundessozialamt. Eine soziale Staffelung ist möglich.
Terminverschiebungen
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie diesen spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen. Andernfalls muss ich Ihnen den Termin in Rechnung stellen.
Privat Versicherte
Eine Abrechnung mit den privaten Krankenkassen erfolgt von mir nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten.