Therapie auf Krankenschein
- Alle anfallenden Kosten sind im Falle einer Therapie auf Krankenschein von Ihrer Gebietskrankenkasse zu übernehmen. / Im Falle einer Therapie auf Krankenschein werden sie von Ihrer Krankenkasse übernommen.
- Die sogenannten "Kleinen Kasse" stellen meist einen Betrag von ca. 20% der anfallenden Kosten wieder in Rechnung.
- Darüber hinaus gibt es noch Sonderregelungen, die einzeln bei den Kassen direkt zu erfragen sind.