Kosten und Verrechnung  

Rückverrechnung mit der Krankenkasse. Meine therapeutischen Maßnahmen können von der jeweiligen Krankenkasse rückverrechnet werden.

Je nach Krankenkassenzugehörigkeit werden zwischen € 21,80.- (Gebietskrankenkassen) und € 66,10.- (KFA), € 64,92.- (BVA), € 51,95.- (SVA d.GW) rückvergütet
(Angaben ohne Gewähr).

Opfer von Verbrechen haben Anspruch auf Rückvergütung durch das Bundessozialamt

Soziale Staffelung ist möglich.